Bei drohender oder eingetretener Insolvenz ausführender Firmen, bei Streitigkeiten mit ausführenden Firmen zum Leistungsstand, zu Rechnungen und zur Ausführungsqualität, haben sich unabhängige Bautenstands-bewertungen und private Beweissicherungsgutachten bewährt. 

Im Gegensatz zum gerichtlichen Beweissicherungsverfahren ist das private sehr kurzfristig durchführbar. Der Bauablauf wird nicht behindert - Zusatzkosten aus Bauzeitverzögerung werden vermieden.